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Gerichtsbesuch Q11

Die Q11 vor Gericht

WR-Kurs verfolgt einen Strafprozess beim Amtsgericht Lichtenfels

 

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Am Dienstagnachmittag besuchte der WR-Kurs der Q11 des Gymnasium Burgkunstadt von OStR Krebs das Amtsgericht in Lichtenfels um sich vor Ort aus erster Hand über das Thema Strafprozess zu informieren.

Aufgrund der in den letzten Jahren immer wieder zu beobachtenden Übergriffe im Gerichtssaal wurde auch im Amtsgericht Lichtenfels eine Gepäck- bzw. Personenkontrolle dauerhaft eingerichtet. „Das ist ja wie auf dem Flughafen, wenn man in den Abflugbereich geht!“, stellte so mancher Schüler fest.
Nach dieser Kontrolle erhielt der Kurs von Richter Dr. Hofmann in Form einer kurzen Vorlesung einen Überblick über den Ablauf eines Strafprozesses, sowie über die Unterschiede zwischen einem Strafprozess und einem Zivilprozess. Auch der Beruf des Volljuristen bzw. das zugehörige Jurastudium wurde von Richter Dr. Hofmann erläutert. Zusätzlich informierte die Geschäftsstellenleitung des Amtsgerichts die Schülerinnen und Schüler über die Möglichkeit der Ausbildung zum Rechtspfleger in Form eines dualen Studienganges.
Nach diesem umfangreichen Input war es dann um 14:45 Uhr soweit. Verhandlung gegen einen Landwirt wegen des Quälens von Wirbeltieren. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind ein junges Kalb und eine Kuh aufgrund fehlender tierärztlicher Versorgung im Betrieb des Angeklagten verendet, weil dieser es unterlassen haben soll, den Tierarzt trotz des offensichtlichen sehr schlechten Gesundheitszustandes der Tiere hinzuzuziehen.
Eindrucksvoll erlebte der Kurs die Beweisaufnahme des Gerichts in Form von mehreren Zeugen sowie eines Gutachters. Entsprechend gespannt warteten die Kursteilnehmer auf das Urteil, das kurz vor 17:00 Uhr gesprochen wurde. 7 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung zzgl. der Übernahme der Gerichtskosten und einer Geldauflage in Höhe von 2000,-€ zugunsten eines Tierschutzvereins. Außerdem ein dreijähriges Verbot Rinder zu halten. Beeindruckend war insbesondere auch die eindringliche Urteilsbegründung durch den Richter gegenüber dem verurteilten Straftäter.