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Überblick über Zuschussmöglichkeiten

 

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1. Bezieher von ALG II bzw. Personen mit geringfügigem Einkommen

Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Personen mit geringfügigem Einkommen haben i.d.R. Anspruch darauf, dass die Agentur für Arbeit Kosten für Schulmaterial oder Klassenfahrten ihrer Kinder (im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen) übernimmt.

 Antragstellung bei der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg

Besucheradresse:
Gabelsbergerstraße 10a
96215 Lichtenfels

 Postanschrift

Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg
96436 Coburg

Tel: 0800 4 5555 00 (kostenfrei!)
Fax: 09571 / 763 - 50

Öffnungszeiten: Mo bis Fr 7:30 bis 12:30, Do 14:00 bis 17:00

 

2. Bezieher von Sozialhilfe

Bei Leistungsbezug nach dem SGB XII (Leistungen für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder voll erwerbsgemindert sind) ist es möglich, Leistungen für Schulmaterial oder Klassenfahrten ihrer Kinder (im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen) zu beantragen.

 Antragstellung beim Sozialamt Lichtenfels

Sozialamt des Landkreises in Lichtenfels
Kronacher Str. 28-30
96215 Lichtenfels
Telefon : 09571 18-211

Informationsflyer zum Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk5/~edisp/l6019022dstbai394715.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI394718

Link zum Download eines Antrags für Leistungen zur Bildung und Teilhabe 

http://www.lkr-lif.de/landratsamt/soziales-und-senioren/168.Leistungen_zur_Bildung_und_Teilhabe_fuer_Kinder_und_Jugendliche.html

 

3. Oskar-Karl-Forster Stiftung

 Aus dem Fonds der Oskar-Karl-Forster-Stiftung können Schülern an Gymnasien Beihilfen

- zur Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische

Veranstaltungen durchgeführt werden (z. B. auch Orchester- oder Chorwochen), oder

- zur Beschaffung teurer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z. B. Musikinstrumente)
gewährt werden.

Die Vergabe der Beihilfen, die mindestens 25 € und höchstens 300 € betragen, erfolgt auf schriftlichen Antrag und auf Befürwortung der Schule durch den zuständigen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien.

Anträge an die Oskar-Karl-Forster Stiftung sind über das Gymnasium Burgkunstadt einzureichen.

 Das Antragsformular der Stiftung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.itgdah2.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Antrag_Oskar_Karl_Forster-Stiftung.pdf

 

4. Zuschussantrag an den Förderverein

Wenn die vorgelagerten Möglichkeiten für Sie nicht zutreffen bzw. die Mittel der Oskar-Karl-Forster-Stiftung bereits erschöpft sind, kann natürlich auch ein Antrag beim Förderverein des Gymnasiums Burgkunstadt gestellt werden. Das Antragsformular des Fördervereins finden sie auf der Homepage des Gymnasiums Burgkunstadt und kann entweder über das Sekretariat eingereicht werden bzw. per Fax direkt an den Vereinsvorsitzenden übermittelt werden.