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Offenes Ganztagsangebot

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Nach der Schule mit den Freunden zusammen Mittag essen, entspannen, chillen, runterkommen. Dann die Hausaufgaben machen und anschließend mit sportlichen und kreativen Projekten die Freizeit gestalten. Die offene Ganztagsschule macht es möglich. Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler beim Lernen und entlastet berufstätige Eltern.

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner bietet das Gymnasium Burgkunstadt an vier Nachmittagen ab Schulschluss bis 16.00 Uhr die offene Ganztagsschule an. Pädagogisches Fachpersonal steht für die Betreuung der Kinder zur Verfügung, ist aber auch Ansprechpartner für schulische und persönliche Belange und unterstützt die Kinder vor allem bei der Erledigung der Hausaufgaben. Das Angebot ist freiwillig und - mit Ausnahme des Mittagessens - für die Eltern kostenfrei.

Die Schule empfiehlt die offene Ganztagsschule vor allem den Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten haben, sich zu Hause auf die Hausaufgaben und das Lernen zu konzentrieren und sich gerne ablenken lassen. Aber auch Kinder, die ihre Freizeit gemeinsam mit ihren Schulfreunden gestalten und das attraktive Freizeitangebot der Schule nutzen möchten, sind in der offenen Ganztagsschule herzlich willkommen. Darüber hinaus ist die offene Ganztagsschule sicherlich auch für Eltern eine Entlastung!

 Informationen zur Anmeldung und zur Organisation der offenen Ganztagsschule finden Sie im Anschluss an die Bildleiste.

 

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 Die wichtigsten Informationen zur offenen Ganztagsschule:

  • Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges Angebot der Schule.
  • Die Betreuung in der offenen Ganztagsschule wird an vier Wochentagen (Montag bis Donnerstag) im Anschluss an den Vormittagsunterricht verlässlich bis 16.00 Uhr angeboten.
  • Das Bildungs- und Betreuungsangebot gilt nur für Schülerinnen und Schüler, die von ihren Erziehungsberechtigten dafür angemeldet wurden.
  • Das Angebot ist mit Ausnahme des Mittagessens für Sie kostenfrei.
  • Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind für zwei, drei oder vier Tage anzumelden. Ein Nachmittag mit Pflichtunterricht (den Ihr Kind ab der 6. Jahrgangsstufe hat!) zählt dazu.

Wenn Ihr Kind also an einem Nachmittag Pflichtunterricht hat und Sie an einem weiteren Tag das offene Ganztagsangebot nutzen möchten, tragen Sie bitte zwei Nachmittage (= Mindestanzahl) in das Formular ein. Sollten Sie neben dem Pflichtnachmittag zwei Tage Betreuung wünschen, tragen Sie drei Nachmittage ein, bei drei Tagen gewünschter Betreuung neben dem Pflichtunterricht tragen Sie vier Nachmittage (= maximale Anzahl) ein.

Kinder, die die Jahrgangsstufe 5 besuchen, müssen – da noch kein Pflichtunterricht am Nachmittag stattfindet – für mindestens zwei Nachmittage angemeldet werden.

  • Die Anmeldung für die offene Ganztagsschule muss verbindlich im Voraus erfolgen. Sie gilt für ein Schuljahr. Spätere Anmeldungen können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
  • Es kann dann im Schuljahr nur die Anzahl an Nachmittagen wahrgenommen werden, die Sie gebucht haben. Ein späteres Hinzubuchen ist nicht möglich.
  • An welchen Wochentagen das Ganztagsangebot dann im Einzelnen wahrgenommen wird, können Sie zu Beginn des Schuljahres, wenn Ihr Kind seinen Stundenplan bekommen hat, in Abstimmung mit der Schule festlegen.
  • Selbstverständlich kann Ihr Kind an Nachmittagen, an denen es die Ganztagsschule besucht, auch am allgemeinen Wahlunterricht teilnehmen. Dieser Wahlunterricht (nicht jedoch das Freizeit- und Betreuungsangebot der offenen Ganztagsschule!) steht auch Schülern offen, die nicht für die offene Ganztagsschule angemeldet sind.
  • Wenn Sie Ihr Kind für die offene Ganztagsschule angemeldet haben, besteht – wie beim Vormittagsunterricht auch – eine Anwesenheits- und Teilnahmepflicht. Befreiungen können in Absprache mit der Schulleitung in Ausnahmefällen gestattet werden.

 Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur OGS

FAQ zur OGS