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Die Bedrohung aus dem Netz - interaktives Webinar zum Thema Cybermobbing

Die zunehmende Digitalisierung unseres Alltags bietet sicherlich ihre Vorteile, denn viele komplexe Prozesse können inzwischen per Knopfdruck erledigt, unzählige Arbeitsschritte vereinfacht und Informationen immer und überall verfügbar gemacht werden. Aber das Internet ist nicht nur das Tor zur Welt, sondern auch eine Pforte, durch die Mobber ihrem Hass freien Lauf lassen können. Cybermobbing ist im Netz mittlerweile leider zu einem ernsthaften Problem geworden. Auch wenn die verbalen Attacken im World Wide Web digital stattfinden, haben sie weitreichende Konsequenzen in der realen Welt. So kann Cybermobbing nicht nur seelische Schäden bei den Betroffenen anrichten, sondern auch den ganzen Lebenslauf zerstören. Beim Cybermobbing geht es den Tätern stets auch darum, ein Publikum zu haben – also Mit-Leser, die sich unterhalten fühlen, solange sie der Hass nicht selbst betrifft. Selbst diejenigen, die das Unrecht in den Posts erkennen, trauen sich meist nicht, sich einzumischen – nicht selten aus Angst, selbst ins Kreuzfeuer zu geraten. Im Vergleich zum direkten Mobbing fällt es Tätern beim Cybermobbing noch leichter, Grenzen zu überschreiten: Sie fühlen sich sicher, weil sie sich in der Anonymität wähnen und deshalb für ihre Lügen nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Mitleid haben Täter keines: Dafür sorgt schon allein die Tatsache, dass sie ihr Opfer nicht direkt vor Augen haben – und damit auch nicht das Leid, das sie durch ihren virtuellen Beschuss verursachen. Betroffene wiederum, die sich nicht trauen, andere um Hilfe zu bitten, bleiben mit ihrem Leiden im Verborgenen. Dabei sind die Auswirkungen von Cybermobbing meist schlimmer als die des Mobbings im realen Leben – vor allem deshalb, weil man vor dieser Art von Mobbing nie sicher sein kann: Cybermobbing ist Mobbing, das über das Internet quasi direkt Einzug hält ins eigene Zuhause – also in einen Bereich, der eigentlich Schutz und Zuflucht bieten sollte. Betroffene sind dem Hass der Cybermobber theoretisch 24 Stunden am Tag ausgesetzt. Sie leiden zudem unter der Ungewissheit, wer sich hinter den Attacken versteckt, denn es könnte jeder sein – also auch jemand, mit dem man bekannt oder sogar befreundet ist.

„Kinder denken meist nicht über die Konsequenzen nach, wenn sie heimlich Mitschüler filmen oder fotografieren und die Ergebnisse ins Netz stellen, womöglich noch mit beleidigenden Kommentaren versehen“ 

Gesa Stückmann

 

Gesa50

Beschimpfungen oder Verleumdungen im Internet sind kein Kavaliersdelikt: Es handelt sich dabei um Straftaten, die mit Freiheitsstrafen von einem (Beleidigung) bis zu fünf Jahren (Verleumdung) bestraft werden können. Nach einer kurzen Begrüßung kommt die Rechtsanwältin Gesa Stückmann aus Rostock in ihrem Online-Webinar direkt zur Sache. Es geht um Mobbing im Internet, darum, wie junge Leute Mitschüler fertigmachen. Es geht um Gewalt- und Pornovideos, die gepostet werden. Es geht um Bilder mit unfassbar rassistischen und antisemitischen Inhalten, die immer mehr unter auch sehr jungen Schülern geteilt werden. Und oft haben Eltern und Lehrkräfte keine Ahnung oder Vorstellung davon, was da alles in Chatgruppen verbreitet wird. Da ist das Mädchen, das in einem Kanal der sozialen Medien übelst und hundertfach beschimpft wurde. Die vermeintlich „harmlosen“ Varianten klingen so: „Du bist hässlich, du stinkst! Schlampe, keiner mag dich!“ Die Juristin zitiert dann nüchtern weitere Beleidigungen, die schon beim Zuhören schmerzen. In einem anderen Fall behaupteten Schüler, dass ihr Lehrer kleine Kinder vergewaltige. „Das ist nicht witzig, sondern strafbar“, erläutert Stückmann in einem sachlich-konzentrierten und unterhaltsamen Ton. Ohne die moralische Keule zu schwingen, zeigt sie beinahe beiläufig und vielleicht deshalb so eindrucksvoll die juristischen Konsequenzen solcher Äußerungen auf. Stückmann betont, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schütze. „Nicht die Eltern der Kinder, sondern die Kinder, die sich derart äußern, werden zur Verantwortung gezogen“, sagt Stückmann. Zwar werden unter 14-Jährige nicht strafrechtlich belangt, aber zivilrechtlich. Ein paar tausend Euro kommen da schnell auf die Täter zu, die sie später, wenn sie ihr erstes Geld verdienen, zahlen müssen.

Vor knapp zwanzig Jahren begann die Rechtsanwältin mit dem Projekt „law4school“ mit Vorträgen an Schulen, vor Eltern, Lehrern oder Schülern, um über die Gefahren im Internet aufzuklären, weil die Schattenseiten der Internetwelt immer bedrohlicher wurden. Seit einigen Jahren kommt sie über Online-Seminare, sogenannte Webinare, deutschlandweit in die Schulen. Die Rechtsanwältin macht Jungen und Mädchen sensibel für die Tücken, die Risiken, selbst Opfer oder Täter zu werden, etwa beim Verbreiten von Fotos und anderen Dateien. Gebannt verfolgen die Schüler dieses interaktive Webinar und obwohl sicherlich bereits einiges an Vorwissen zu all diesen Themen vorhanden war, gab es zahlreiche überraschende Aha-Effekte und erstaunte Gesichter in der Schülerschaft.

Christina Schott